Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Juli 2026 · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Notova (Betreiber: Easy Travel Booking Paul Bischoff, Marktplatz 2, 86663 Asbach-Bäumenheim) ist bemüht, seine Website und die zugehörigen Dienste im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 (die die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA aufgreift) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter notova.de erreichbare Reader-Plattform sowie für die zugehörigen Dienste unter creator.notova.de, account.notova.de und die öffentlichen Blog-Seiten unter site.notova.de/{name}.
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 Stufe AA. „Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Inhalte die Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig erfüllen. Wir verbessern die Barrierefreiheit fortlaufend.
Umgesetzt sind unter anderem:
- durchgängige Sprachauszeichnung (
lang="de") auf allen Seiten, - Alternativtexte für informative Bilder,
- sichtbare Tastatur-Fokus-Markierungen und Bedienbarkeit ohne Maus,
- responsives Layout, das bis 200 % Zoom und auf kleinen Bildschirmen nutzbar bleibt,
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Bereiche sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
- Von Creatorn erstellte Inhalte (Blog-Beiträge, hochgeladene Bilder, eingebettete Medien): Alternativtexte und Farbkontraste liegen in der Verantwortung der jeweiligen Creator und können im Einzelfall fehlen.
- Eingebettete Drittinhalte (z. B. Videos, Karten): deren Barrierefreiheit richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter.
- Einzelne Farbkontraste und ausführliche Bildbeschreibungen werden laufend nachgebessert.
Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien
Form? Melden Sie sich gern — wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe:
E-Mail: kontakt@notova.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden — die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF): www.marktueberwachungsstelle.de.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots überprüft und aktualisiert.